13.02.2012 11:14 Uhr | aenima | 1156 Aufrufe
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Kino.to: Premiumkunden droht Strafverfahren
Wie das Nachrichtenmagazin Focus berichtet, will die Staatsanwaltschaft nicht nur gegen die Betreiber der geschlossenen Filmplattform Kino.to vorgehen, sondern will auch Strafverfahren gegen Premiumnutzer von Kino.to einleiten.
Bei Kino.to hatten Premiumnutzer gegen eine Paypal-Zahlung die Möglichkeit aktuelle Kinofilme per Stream anzuschauen, die Daten dieser Kunden wurden auf den beschlagnahmten Servern von Kino.to gefunden.
Allerdings ist die Rechtslage bzgl. des Streamings noch sehr umstritten, denn während das Amtsgericht Leipzig das Streamen von illegalen Filmkopien mit dem Herunterladen gleichsetzt, verlangt das Urheberrechtsgesetz eine Vervielfältigung des ursprünglichen Films, damit der Tatbestand erfüllt ist.
Rechtsanwalt Udo Vetter
...ist nämlich noch keineswegs ausgemacht, dass sich auch die Nutzer von Kino.to strafbar gemacht haben. Es ist nach wie vor höchst umstritten, ob es sich beim Anschauen eines Streams, etwa eines aktuellen Kinofilms, im Internet überhaupt um eine Urheberrechtsverletzung handeln kann. Das Urheberrechtsgesetz verlangt nämlich eine Vervielfältigung des ursprünglichen Films...
Ob es tatsächlich zu einer Strafverfolgung kommen wird ist indess noch unklar, denn im Normalfall werden Nutzer von Tauschbörsen nur dann strafrechtlich verfolgt, wenn sie mehr als 3.000 Werke angeboten haben.
Quelle:
Focus
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Ich mags auch mal bezweifeln. Müsste dann ja wohl der Weg über die Beihilfe gehen